Schuleinschreibung

#Schuleinschreibung 2024/25

#Elterninformationstag

Wichtige Informationen

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September dieses Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit, damit sich die Direktorin und das LehrerInnenteam einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen kann. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind dem Unterricht nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschkursen zugeteilt.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • e-Card
  • ausgefülltes Stammblatt
  • Übergangsportfolio aus dem Kindergarten
  • ausgefüllter Elternfragebogen
  • im Bedarfsfall Nachweis der Erziehungsberechtigung